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Die HeBIS-VerbundordnungDie Organisation des Verbundes und die Struktur der Verbundgremien sowie deren Aufgaben ist festgelegt in der "HeBIS-Verbundordnung", neu in Kraft getreten zu Beginn des Jahres 2001. Die geänderte Fassung ist am 25.11.2002 in Kraft getreten.
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| Institution | Bezeichnung | Status |
| Verbundleitung | Direktor/in UB Frankfurt | Vorsitz, Stimmrecht |
| HMWK | |
beratend |
| MWWFK | |
beratend |
| HZK | Leiter/in HZK | Stimmrecht |
| HRZ-FFM/BDV | Leiter/in Abteilung BDV | Stimmrecht |
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| Lokalsystem Darmstadt/Wiesbaden | 2 Vertreter/innen | Stimmrecht |
| Lokalsystem Frankfurt | 2 Vertreter/innen | Stimmrecht |
| Lokalsystem Gießen/Fulda | 2 Vertreter/innen | Stimmrecht |
| Lokalsystem Kassel | 2 Vertreter/innen | Stimmrecht |
| Lokalsystem Marburg | 2 Vertreter/innen | Stimmrecht |
| Lokalsystem Rheinhessen 1 | 2 Vertreter/innen | Stimmrecht |
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| HPR HMWK (Hessen) | 1 Vertreter/in | Gast |
| HPR MWWFK (Rheinland-Pfalz) | 1 Vertreter/in | Gast |
Jedes Lokalsystem ist berechtigt, nach eigenem Ermessen eine weitere Person mit Gaststatus zu benennen. Für die Vertreterinnen und Vertreter mit Stimmrecht ist sicherzustellen, dass in allen Fällen, in denen in einem Lokalsystem mehr als zwei Einrichtungen verschiedener Dienststellen zusammengefasst sind, nicht beide Vertreter/innen aus einer Dienststelle zu entsenden sind.
Beschlüsse des HeBIS-Verbundrates sollen entsprechend dem Verbundcharakter kooperativ und im Konsens getroffen werden. Ist ein Konsens nicht erreichbar, gilt ein Beschluss dann als angenommen, wenn:
Dabei hat jede/r Vertreter/in eine Stimme.
Beschlüsse des HeBIS-Verbundrates können auch im Umlaufverfahren herbeigeführt werden. Der HeBIS-Verbundrat ist mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Geschäftsstelle ist die Universitätsbibliothek Frankfurt a.M.
Aufgaben
Das Leitungsteam ist für die Umsetzung der Beschlüsse des HeBIS-Verbundrates verantwortlich und hat dabei insbesondere die Aktivitäten der einzelnen Institutionen zu koordinieren. Es kann im Auftrag des HeBIS-Verbundrates Entwicklungs- und Produktionsaufträge erteilen sowie in Absprache mit der jeweiligen Bibliotheks- bzw. Hochschulleitung Aufgaben an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Anwenderbibliotheken bzw. lokalen Rechenzentren delegieren.
Das Leitungsteam steuert die Aktivitäten der Arbeitsgruppen (s. Ziffer 2.1.4 ). Es übernimmt ferner die Planung, Steuerung und Kontrolle von Detailaufgaben, sofern sie die zentralen Verbundfunktionen betreffen. Es koordiniert außerdem die Zusammenarbeit mit dem HMWK und den überregionalen Institutionen (z.B. DFG, DDB) und entsendet Vertreterinnen oder Vertreter in die Pica-Partner-Gremien.
Das Leitungsteam berichtet dem HeBIS-Verbundrat in dessen turnusgemäßen Sitzungen. In Fällen, in denen entweder der Verbundcharakter gefährdet oder die Realisierung der Beschlüsse finanziell nicht gesichert ist, muss das Leitungsteam die Angelegenheit dem jeweils zuständigen Ministerium zur Entscheidung vorlegen. Dies gilt ebenso, wenn kein Beschluss zustande kommt und die Angelegenheit keinen zeitlichen Aufschub duldet.
Das Leitungsteam setzt sich aus den folgenden Personen zusammen:
| Funktion | Bezeichnung |
| Verbundleitung | Direktor/in UB Frankfurt (Vorsitz) |
| Bibliothekarische Leitung | Leiter/in HZK |
| Technische Leitung | Leiter/in HRZ-FFM/BDV |
Besetzung der Verbundleitung Vorsitzender/Vorsitzende ist der Direktor/die Direktorin der Universitätsbibliothek Frankfurt a.M. Beschlüsse des Leitungsteams sollen einvernehmlich getroffen werden.
Der HeBIS-Verbundrat und das Leitungsteam werden von Arbeitsgruppen unterstützt, deren Zusammensetzung der HeBIS-Verbundrat festlegt und nach sachlicher Notwendigkeit ändern kann. Die Arbeitsgruppen bereiten Problemlösungen vor, die an das Leitungsteam weitergereicht werden. Für abgegrenzte Sachverhalte können jedoch Entscheidungen an die Arbeitsgruppen selbst delegiert werden.
Die Arbeitsgruppen können zu bestimmten Sachfragen auch Gäste einladen.
Die Arbeitsgruppen tagen nach Erfordernis, i.d.R. zweimal pro Kalenderjahr. Beschlüsse sollen entsprechend dem Verbundcharakter kooperativ und im Konsens getroffen werden.
Beschlüsse können im Ausnahmefall auch im Umlaufverfahren herbeigeführt werden.
Mitglieder der AG Technik ( s. 2.1.4.1 ) sind der Leiter/die Leiterin des HRZ-FFM/ BDV (Vorsitz), 1 - 2 Vertreterinnen/Vertreter jedes lokalen PICA-Betreibers, 1 Mitarbeiterin/Mitarbeiter des HZK sowie 1 Vertreterin/Vertreter der Verbundbibliotheken auf Vorschlag des Verbundrates.
Die Vertreter, die aus den Lokalsystemen in die AG Technik entsandt werden, werden jeweils für die Dauer von 2 Jahren delegiert. Nach Bestätigung durch die vertretene Stelle können Delegationen auch verlängert werden.
In die bibliothekarischen Fach-AG's ( s. 2.1.4.1 ) kann jedes Lokalsystem 1-2 Vertreterinnen/Vertreter entsenden. Die Vertreterinnen/Vertreter werden von der jeweiligen Lokalen Arbeitsgruppe vor Ort benannt. Außerdem nimmt jeweils 1 Vertreterin/Vertreter von HZK/HeBIS-Verbundzentrale an den Sitzungen der AG's teil.
Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte jeweils eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden.
Beschlüsse sollten entsprechend dem Verbundcharakter kooperativ und im Konsens getroffen werden. Die Vertreter, die aus den Lokalsystemen in die einzelnen Unterarbeitsgruppen entsandt werden, werden jeweils für die Dauer von 2 Jahren delegiert. Nach Bestätigung durch die vertretene Stelle können Delegationen auch verlängert werden.
Besetzung der AG Technik
AG Erwerbung
AG Alphabetische Katalogisierung
AG Zeitschriftenkatalogisierung
AG Sacherschließung
AG Ortsausleihe
AG Fernleihe
AG Elektronische Medien
AG Benutzung Die lokalen Arbeitsgruppen koordinieren insbesondere den Einsatz der lokalen Pica-Module und gewährleisten die Abstimmung zwischen den einzelnen Bibliotheken und dem Betreiber des jeweiligen Lokalsystems. Sie informieren darüber hinaus die örtlichen Personalvertretungen.
Der HeBIS-Verbundrat und das Leitungsteam können nach Absprache zusätzlich Aufgaben an die lokalen Arbeitsgruppen delegieren.
Die lokalen Arbeitsgruppen konstituieren sich eigenverantwortlich und wählen jeweils eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden. Die Vorsitzenden der lokalen Arbeitsgruppen sind Ansprechpartner für alle Belange der Weiterentwicklung und Zusammenarbeit innerhalb der Lokalsysteme. Zusammen mit einem weiteren Mitglied der lokalen Arbeitsgruppe vertreten sie ihr Lokalsystem im HeBIS-Verbundrat; sie berichten an den HeBIS-Verbundrat in seinen turnusmäßigen Sitzungen.
Die lokalen Arbeitsgruppen sollten mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen: 1 Vertreterin/Vertreter jeder an das Lokalsystem angeschlossenen Bibliothek, 1 Vertreterin/Vertreter des jeweiligen Betreibers des Lokalsystems sowie 1 Vertreterin/Vertreter der örtlichen Personalvertretung jeder an das Lokalsystem angeschlossenen Bibliothek. Die lokalen Arbeitsgruppen sind mindestens zwei mal pro Kalenderjahr einzuberufen. Die Zusammensetzung der Lokalen Arbeitsgruppe Rheinhessen und dessen Vertretung im HeBIS-Verbundrat wird vom MBWW Rheinland-Pfalz festgelegt.
Einmal im Kalenderjahr beruft das Leitungsteam drei Nutzerversammlungen an unterschiedlichen Standorten ein. Dabei handelt es sich um eine Zusammenkunft aller Verbundbibliotheken. Sie dient der Information der Anwenderinnen/Anwender sowie dem Meinungsaustausch. Die Termine der Nutzerversammlungen sind den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern in den Bibliotheken über die jeweilig zuständige Dienststelle mindestens 6 Wochen vorher bekannt zu geben.
2.2 AG HeBIS-Konsortium
2.2.1 Aufgaben
Die Arbeitsgruppe HeBIS-Konsortium hat insbesondere die Aufgabe, Beschaffungsmaßnahmen für elektronische Publikationen und vergleichbare Produkte (elektronische Zeitschriften, Datenbanken, Multimedia-Produkte) zu koordinieren sowie das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst im Hinblick auf die Verwendung zentral bereitgestellter Erwerbungsmittel zu beraten.
Dazu gehören u.a. folgende Maßnahmen:
In der AG HeBIS-Konsortium sind die nachfolgend aufgeführten Institutionen vertreten:
| Institution | Bezeichnung | Status |
| Hessische Hochschulen | je 1 Vertreter/in | Stimmrecht |
| Universität Mainz | 1 Vertreter/in | Stimmrecht |
| Landesbibliothek Wiesbaden | 1 Vertreter/in | Stimmrecht |
| HeBIS-Verbundleitung | Direktor/in UB Frankfurt | Vorsitz, Stimmrecht |
| HMWK | 1 Vertreter/in | Gast |
| Geschäftsstelle | 1 Vertreter/in | ohne Stimmrecht |
Weitere Vertreter außerhessischer Bibliotheken können als Gäste eingeladen werden.
Beschlüsse der AG HeBIS-Konsortium sollen entsprechend dem Verbundcharakter kooperativ und im Konsens getroffen werden. Ist ein Konsens nicht erreichbar, gilt ein Beschluss dann als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen mehr als 50% der maximalen Stimmenanzahl beträgt.
Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren herbeigeführt werden.
Die AG HeBIS-Konsortium tagt mindestens einmal im Halbjahr.
2.2.3 Geschäftsstelle
Für die laufenden Aktivitäten ist eine Geschäftsstelle beim Verbund eingerichtet. Diese ist insbesondere zuständig für die Vorbereitung der Sitzungen, die Umsetzung der Beschlüsse, Vertragsverhandlungen mit Anbietern und Verlegern in Vertretung der beteiligten Hochschulen sowie Vertretung der Arbeitsgruppe in einschlägigen überregionalen Gremien.
Die Geschäftsstelle verwaltet darüber hinaus die ihr für die Durchführung einschlägiger Maßnahmen zugewiesenen Mittel.
Die Vertragsverhandlungen können im Einzelfall nach Absprache auch an weitere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft delegiert werden.
2.3 AG Speicherbibliothek
Aufgaben
Die Arbeitsgruppe Speicherbibliothek hat insbesondere die Aufgabe, den Aufbau und den Betrieb der hessischen Speicherbibliothek unter den Beteiligten zu koordinieren.
Mitglieder
Jeweils 1 Vertreter/in derjenigen Bibliotheken, die Bestand an die Speicherbibliothek verlagert haben bzw. dies konkret planen (Stimmrecht; die Mitgliedschaft beginnt mit der Erklärung zur aktiven Teilnahme).
1 Vertreter/in der für den Betrieb zuständigen Einrichtung / HZK (Stimmrecht)
Verbundleitung / Direktor/in UB Frankfurt (Vorsitz, Stimmrecht)
Beschlüsse der AG Speicherbibliothek sollen entsprechend dem Verbundcharakter kooperativ und im Konsens getroffen werden. Ist ein Konsens nicht erreichbar, gilt ein Beschluß dann als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen mehr als 50% der maximalen Stimmenanzahl beträgt.
Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren herbeigeführt werden.
Die AG Speicherbibliothek tagt mindestens einmal im Jahr.
Innerhalb der oben dargestellten Aufbauorganisation des HeBIS-Verbundes sollen den Verbundmitgliedern Kommunikationswege zur Verfügung stehen, um ihre Wünsche, Anregungen und Kritik an den HeBIS-Verbundrat bzw. die entsprechenden Institutionen zu leiten.
Hierzu dienen insbesondere die Internetseiten des Verbundes (Homepage: www.hebis.de).
Bibliotheksbenutzerinnen und -benutzer sollen über Telefon, Fax und E-Mail aus den Hochschulnetzen ihre jeweiligen Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner in der lokalen Arbeitsgruppe erreichen können. Diese sind dann für die Prüfung und Weiterleitung der Anfragen an die entsprechenden lokalen oder zentralen Einrichtungen bzw. Gremien verantwortlich.
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus den Anwenderbibliotheken können über ihre Bibliothek oder die Vertreterinnen/Vertreter ihres jeweiligen Lokalsystems Anfragen an die Verbundgremien stellen.
Die Sitzungsprotokolle der Verbundgremien sind in geeigneter Form öffentlich zu machen.
PDF-Version der HeBIS-Verbundordnung vom 25.11.2002 (mit redaktionellen Veränderungen am 1.1.2005)