Ein Stapel Bücher und ein Laptop sind Rücken an Rücken auf einem Tisch drappiert.

E-Pflicht-Portal

Das Hessische Bibliotheksgesetz verpflichtet alle in Hessen ansässigen Verlage, ein Exemplar ihrer gedruckten oder elektronischen Publikationen an eine von fünf Bibliotheken abzuliefern. Die Bibliothek archiviert die Publikation und sorgt so für deren Bewahrung als kulturelles Erbe. Für die Ablieferung und Archivierung elektronischer Publikationen steht das zentrale E-Pflicht-Portal zur Verfügung. Hessische Verlage können sich dort selbst registrieren und danach verschiedene Ablieferungsverfahren für elektronische Monographien, Zeitschriften und Zeitungen nutzen.

Wer sich für hessische elektronische Publikationen interessiert, kann sich auf dem E-Pflicht-Portal Übersichten ansehen, die Neuzugänge verfolgen oder auch nach bestimmten Publikationen recherchieren. Die Nutzung der Publikationen erfolgt in der Regel in der zuständigen Pflichtbibliothek.

Informationen für Verlage/Ablieferer

Allgemeine Hinweise zur Pflichtablieferung, Anleitungen für die Registrierung als Ablieferer, Hilfestellungen für die verschiedenen Ablieferungsverfahren und viele weitere Informationen finden Sie stets aktuell in unserem neuen Wiki zur E-Pflicht in Hessen:

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60325 Frankfurt am Main